
Wir werden im 4. Quartal 2023 die Arbeit am Gesetz im parlamentarischen Verfahren prioritär vorantreiben und hoffentlich zum Abschluss bringen. Einen konkreten Zeitpunkt für das Inkrafttreten kann ich Ihnen daher leider nicht nennen.
Wir werden im 4. Quartal 2023 die Arbeit am Gesetz im parlamentarischen Verfahren prioritär vorantreiben und hoffentlich zum Abschluss bringen. Einen konkreten Zeitpunkt für das Inkrafttreten kann ich Ihnen daher leider nicht nennen.
Zunächst wird nun der jüngste Tarifabschluss mit dem "Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und –versorgung für 2023/2024 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften" auf die Bundesbeamten übertragen.
Es ist zu beachten, dass die Intensivregister-Daten in dieser Form nicht geeignet sind, um die Wirksamkeit der Impfung einzuschätzen. Es muss die generelle Altersverteilung von Intensivpatientinnen und -patienten sowie die Entwicklung der allgemeinen Impfquote der Bevölkerung berücksichtigt werden.
Als unabhängiges Rechnungslegungsgremium hat das DRSC eine nicht-bindende Beratungsfunktion bei Gesetzgebungsvorhaben für Rechnungslegungsvorschriften. Diese nimmt das DRSC verantwortungsvoll wahr.
Die AfD plant einen Zusammenschluss europäischer Staaten vergleichbar mit der EWG.
Der aktuelle Tarifabschluss 2023/2024 von Bund und Kommunen vom 24. April 2023 muss per Gesetz noch übertragen werden.