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Leider hat das Land Niedersachsen keine gesetzlichen Möglichkeiten, durch krankenhausplanerische Maßnahmen oder Entscheidungen in die Frage der Abrechnungsmodalitäten einzugreifen. Die Lösung muss im Bereich der Selbstverwaltung zwischen den betroffenen Krankenhäusern und den gesetzlichen Krankenkassen gefunden werden. Zudem steht in der Sache noch eine Entscheidung des Bundessozialgerichts aus.
Auch wenn mir das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen/Bremen in Celle nicht gefällt, respektieren ich die richterliche Entscheidung und werden diese akzeptieren.
Wir sind nicht glücklich über das Urteil, müssen es dennoch akzeptieren.
Der Austausch mit den Krankenkassen ist noch nicht abgeschlossen und wird dem Verfahren entsprechend veröffentlicht