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Die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA) liegt nicht im direkten Zuständigkeitsbereich des mit dem Gesetzentwurf verfolgten Regelungsvorhabens.
Wann und ob dies geschieht, entscheiden die Fraktionen und kann ich noch nicht sagen
Bisher haben die zuständigen Stellen die Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an den Hochschulen des Bundes in Form von Verwaltungsvorschriften festgelegt. Zur Erhöhung der Rechtssicherheit soll die Lehrverpflichtung künftig durch höherrangige Rechtsvorschriften normiert werden.
Da ausschließlich die Rechtsqualität der Regelungen zur Lehrverpflichtung an der HS Bund beanstandet wurden, bestehen aus Sicht des BMI an den Inhalten des Rahmenmodells und an dem Umfang der Lehrverpflichtung keine rechtlichen Zweifel
Aus meiner Sicht hat sich die Bundesregierung in kluger und angemessener Weise in die europäischen Verhandlungen eingebracht und dabei viele wichtige Verbesserungen an den Verordnungen und Richtlinien erreicht
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