
(...) danke für Ihre erneute Nachfrage zu meinen Nebeneinkünften. In Ihrer ursprünglichen Anfrage schrieben Sie: „Ihr monatliches Zusatzeinkommen wird jedoch mit 7.000 Euro ausgewiesen.“ Das ist nicht korrekt. (...)
(...) danke für Ihre erneute Nachfrage zu meinen Nebeneinkünften. In Ihrer ursprünglichen Anfrage schrieben Sie: „Ihr monatliches Zusatzeinkommen wird jedoch mit 7.000 Euro ausgewiesen.“ Das ist nicht korrekt. (...)
(...) Ich selbst erhalte neben meinem Mandat keine anzeigepflichtigen Einkünfte, weswegen unter meiner Biografie auf der Webseite des Bundestages keine Angaben aufgeführt sind. In den Jahren 2016 – 2018 bekam ich lediglich vereinzelt Aufwandsentschädigungen, die allerdings deutlich unter den anzeigepflichtigen Angaben lagen. (...)
(...) Grundsätzlich müssen Bundestagsabgeordnete Nebeneinkünfte angeben, die vom Bundestag in verschiedenen Verdienstklassen ausgewiesen werden. (...)
(...) 2. Für mich steht meine Arbeit als Abgeordneter maximal im Vordergrund. Wenn Sie meine Arbeit in Berlin, im Wahlkreis sowie meine internationale Arbeit (z.B. bei Reden und Vorträgen, bei Konferenzteilnahmen oder der Begleitung von unserem Wirtschaftsminister in Asien) objektiv bewerten - wie es übrigens das Freie Wort 2017 getan hat, dann kann mir glaube ich niemand ernsthaft vorwerfen, mein Mandat nicht mit viel Ernst, Zeitaufwand und Leidenschaft zu betreiben. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich Ihnen gerne ganz direkt antworten kann: Ich bin auch hier für eine vollständige Transparenz. Die Unabhängigkeit der Abgeordneten ist ein sehr hohes Gut, das ich, gerade als direkt gewählte Abgeordnete, sehr ernst nehme. (...)