Frage von Martin P. • 19.01.2024

Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Die Bürgergelderhöhung der Ampel gibt das Leistungsprinzip auf: das Lohnabstandsgebot greift nicht mehr. Berechnung zur Erhöhung erst durch Ampel 2023 geändert.
In der vorangegangenen Frage, auf die Sie sich beziehen, ist nicht von der Höhe der Rente, sondern vom Anspruch auf Grundsicherung (im Alter und bei Erwerbsminderung) die Rede. Das sind, wie in meiner Antwort auch beschrieben, zwei unterschiedliche Systeme.