Antwort 01.07.2024 von Hubertus Heil SPD
Der Begriff des erheblichen Vermögens wurde in den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum SGB II konkretisiert
Der Begriff des erheblichen Vermögens wurde in den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum SGB II konkretisiert
Laut Bundesgesetzgebung gehört der Erwerb einer Brille derzeit grundsätzlich nicht zu den Leistungen, für die der Staat finanzielle Unterstützung für Bürgergeld-empfängerinnen und -empfänger bereitstellt
Ein hohes Sozialleistungsniveau sollten für die Menschen angeboten werden, die aufgrund körperlicher/gesundheitlicher Einschränkungen nicht am Erwerbsleben teilnehmen können. Wer allerdings nur nicht teilnehmen möchte, sollte keine Förderungen erhalten.