Sehr geehrte Frau K.,
Sehr geehrte Frau K.,
Allein die Zuschüsse des Bundes bewegen sich weiterhin auf sehr hohem Niveau.
Die Gegenfinanzierung erfolgt vor allem über eine Veränderung der „Reichensteuer“ in folgender Form: ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro in Höhe von 45 Prozent und ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 Euro in Höhe von 47 Prozent.
Ziel der Reform ist nicht zuletzt, dass die Beiträge der Versicherten bezahlbar bleiben und das System damit dauerhaft erhalten werden kann. Das System ist deswegen erhaltenswert, weil auch kleine Einkommen den Zugang zu den teuersten Behandlungen erhalten, sofern sie medizinisch notwendig sind.
Da es sich um ein Bundesgesetz handelt, kann ich die Regelung als Landtagsabgeordneter nicht unmittelbar ändern.
Gesetzliche Krankenversicherung darf nicht dauerhaft Aufgaben übernehmen, die von der gesamten Gesellschaft getragen werden müssen