Antwort 04.11.2025 von Jule Wenzel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Es gibt leider noch keine Ergebnisse, die bereits kommuniziert werden könnten
Es gibt leider noch keine Ergebnisse, die bereits kommuniziert werden könnten
Erst wenn entsprechende Entwürfe verfügbar sind, werden solche Details erkennbar und bewertbar – auch für mich als Abgeordneten.
Die pauschale Beihilfe war von Beginn an für neu eingestellte Beamtinnen vorgesehen, nicht rückwirkend für alle bereits im Dienst stehenden Beamte.
Wichtig für Sie: Im Koalitionsvertrag haben wir uns mit der CDU nur darauf verständig, die Wahlfreiheit zu Pauschale Beihilfe/GKV/PKV für neu-verbeamtete Personen einzurichten. Ihre Person ist demnach nur betroffen insofern Sie neu verbeamtet werden. Falls Sie sich bereits in einem Beamtenverhältnis befinden, gilt das für Sie nicht.