Antwort 22.09.2021 von Roman Senga FDP
An welcher Stelle genau habe ich mich nach Ihrer Meinung nicht stark genug für "die Wahrung der Grundrechte und Achtung des Grundgesetzes" eingesetzt?
An welcher Stelle genau habe ich mich nach Ihrer Meinung nicht stark genug für "die Wahrung der Grundrechte und Achtung des Grundgesetzes" eingesetzt?
Mit den insgesamt vier Gesetzen zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite hat der Gesetzgeber notwendige Anpassungen des IfSG vorgenommen, um auf das dynamische Pandemiegeschehen angemessen reagieren zu können.
Herr Brandner wünscht sich selbstverständlich, dass die Verantwortlichen juristisch zur Rechenschaft gezogen werden.
Ich konnte nicht teilnehmen, da ich als Verteidiger vom Oberlandesgericht in Frankfurt am Main vorgeladen worden war.