
Helge Braun CDU
Antwort ausstehend von Mit den insgesamt vier Gesetzen zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite hat der Gesetzgeber notwendige Anpassungen des IfSG vorgenommen, um auf das dynamische Pandemiegeschehen angemessen reagieren zu können.
Herr Brandner wünscht sich selbstverständlich, dass die Verantwortlichen juristisch zur Rechenschaft gezogen werden.
Ich konnte nicht teilnehmen, da ich als Verteidiger vom Oberlandesgericht in Frankfurt am Main vorgeladen worden war.
Angesichts der aktuellen dynamischen Infektionslage sowie der unkalkulierbaren Delta-Variante halte ich diese Änderungen für unabdingbar und folgerichtig.