Eine große Anzahl von Verfassungsrechtlern teilt meine Sichtweise, dass Artikel 3 GG i.V.m. den von Ihnen angesprochenen nationalen und internationalen Normen schon heute vor jeder Form von Diskriminierung schützt.
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Als Die Linke im Bundestag fordern wir deshalb z.B. eine umfassende Umsetzung der Istanbul-Konvention incl. einer bundesweit einheitlichen Pauschalfinanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen, Gewaltschutz bei Entscheidungen zum Sorge- und Umgangsrecht stärker miteinzubeziehen, Polizei und entsprechendes Fachpersonal stärker für geschlechtsspezifische Gewalt zu sensibilisieren und geflüchteten von Partnerschaftsgewalt betroffenen Frauen einen eheunabhängigen Aufenthaltstitel zu garantieren.
Wie Sie richtig erläutern, ist der Begriff „Rasse" negativ konnotiert und bringt eine Hierarchisierung von Menschen zum Ausdruck, die mit der Menschenwürde kollidiert.
Die Ampel-Koalition hat diese Bedenken fachlich geprüft und von der geplanten Änderung des Artikels 3 GG Abstand genommen.
Insofern kann es richtig sein, bei der bisherigen Formulierung zu bleiben, sofern keine unmissverständliche Formulierung gefunden wird, die auf allgemeine Zustimmung trifft.
Wir haben in der Koalition beschlossen, von dieser Änderung Abstand zu nehmen.