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Uwe Kekeritz
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Frage von Jürgen S. •

Fragen zu den Aussagen von Carsten Linnemann bezüglich eines Registers für psychisch kranken: Wie stehen Sie persönlich zu den Vorschlägen von Herrn Linnemann?

Sehr geehrter Herr Kekeritz,

1. Ihre Position: Wie stehen Sie persönlich zu den Vorschlägen von Herrn Linnemann? Halten Sie ein solches Register für sinnvoll und notwendig?

2. Unterscheidung von Gruppen: Wie sehen Sie die Unterscheidung zwischen psychisch kranken Menschen und psychisch kranken Gewalttätern? Welche Kriterien sollten Ihrer Meinung nach zur Differenzierung herangezogen werden?

3. Datenschutz und Rechte: Welche Maßnahmen halten Sie für notwendig, um die Privatsphäre und die Rechte von psychisch kranken Menschen zu schützen, falls ein solches Register eingeführt werden sollte?

4. Stigmatisierung: Welche Schritte sollten unternommen werden, um Stigmatisierung und Diskriminierung von psychisch kranken Menschen zu vermeiden, insbesondere im Kontext von öffentlichen Diskussionen über solche Register?

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Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr Sch., 

hier nun meine Antworten zu Ihren Fragen: 

1.) Ihre Position: Wie stehen Sie persönlich zu den Vorschlägen von Herrn Linnemann? Halten Sie ein solches Register für sinnvoll und notwendig?

Ich stehe den Vorschlägen von Herrn Linnemann äußerst kritisch gegenüber. Ein Register für psychisch kranke Menschen halte ich nicht für sinnvoll, sondern eher für gefährlich. Wir brauchen eine gute Gesundheitsprävention – das schließt die Psyche ein – und müssen die psychiatrische Versorgung verbessern. Ein solches Register ist eine Stigmatisierung und gefährdet das Vertrauen in unser Gesundheitssystem. 

2.) Unterscheidung von Gruppen: Wie sehen Sie die Unterscheidung zwischen psychisch kranken Menschen und psychisch kranken Gewalttätern? Welche Kriterien sollten Ihrer Meinung nach zur Differenzierung herangezogen werden?

Die Unterscheidung zwischen psychisch kranken Menschen und psychisch kranken Gewalttätern ist wichtig, um die Komplexität des Themas zu verstehen. Bei Straftätern sollten die Schwere der Erkrankung, die Art der Gewalttat und die individuelle Behandlungsgeschichte geprüft werden. Wir dürfen nicht alle psychisch kranken Personen über einen Kamm scheren – die Mehrheit von ihnen ist nicht gewalttätig. 

Ein psychisch kranker Mensch hat eine medizinische Diagnose. Ein Gewalttäter ist ein Mensch, der eine Straftat begangen hat – in tragischen Fällen kommt beides zusammen.

3.) Datenschutz und Rechte: Welche Maßnahmen halten Sie für notwendig, um die Privatsphäre und die Rechte von psychisch kranken Menschen zu schützen, falls ein solches Register eingeführt werden sollte?

Für ein derartiges Register muss es strengste Datenschutzmaßnahmen geben, um die Privatsphäre und die Rechte von psychisch kranken Personen zu schützen. Die Verfahren müssen transparent sein, es muss die Möglichkeit zur Einsichtnahme und zum Widerspruch geben und nur autorisierte Personen dürfen Zugang zu den Daten haben.

4.) Stigmatisierung: Welche Schritte sollten unternommen werden, um Stigmatisierung und Diskriminierung von psychisch kranken Menschen zu vermeiden, insbesondere im Kontext von öffentlichen Diskussionen über solche Register?

Um Stigmatisierung und Diskriminierung von psychisch kranken Menschen zu verhindern, müssen wir die Öffentlichkeit über psychische Gesundheit aufklären. So bauen wir Vorurteile ab und bauen Tabus im Umgang mit psychischen Erkrankungen ab. Eine offene und respektvolle Diskussion ist die Grundvoraussetzung für den Umgang mit dieser Thematik.