Zur ersten Frage: Nach der geltenden Rechtslage ist soziale Assistenz für Menschen mit psychischen Erkrankungen in der Regel keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sondern der Eingliederungshilfe. Die GKV ist vor allem für die medizinische Versorgung zuständig, während die Eingliederungshilfe die selbstbestimmte Lebensführung und gesellschaftliche Teilhabe unterstützt.
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Antwort 13.07.2026 von Luise Amtsberg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Nancy Faeser SPD
Antwort ausstehend von Matthias Miersch SPD
Antwort 11.07.2026 von Simone Borchardt CDU
Die behaupteten Versorgungseffekte sind nicht belegt, die Reform ist richtig.
Antwort 25.08.2026 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Auf meine Anfrage hin teilt mir die Bundesregierung mit, dass das Bundesministerium für Verkehr einer erneuten Prüfung für den Abschluss einer Gegenseitigkeitsvereinbarung mit der Türkei offen gegenüber steht, sofern die Türkei noch Interesse hat und einen weiteren Vorstoß unternimmt.