Extrabudgetäre Vergütung von Psychotherapie weist keine Versorgungseffekte auf? Wurde gerechnet wie groß die GKV-(Folge-)Kostenersparnis bei Beibehaltung der EGV im Vergleich zur MGV-Rückführung ist?
Werte Frau Borchardt, danke, dass Sie meine Sorgen, die mit GKV-BSTABG jetzt noch größer sind, Ernst nehmen.
Kurz in 1000 Zeichen: Teile den Schluss fehlenden Nutzens extrabudgetärer Vergütung (EGV) nicht: Sachlich schlussfolgern kann man nur: mit EGV sind es min. 5 Mon. Wartezeit.
Aber belegbar: durch EGV konnte Versorgung mittels Kassensitzteilung erhöht werden. Zwei 1/2 Sitze versorgen bisher mehr (ca. 2x25-max. 30 reine Patientenstunden) als ein ganzer Sitz (1x hypoth. 36, realistisch 28-32 h).
Auch gibt es einen Bedarfsüberhang zur bedarfsfehlgeplanten zulassungsgedeckelten Versorgungskapazität, der sich aus Prävalenzen und Inzidenzen errechnen lässt (trotzdem ein Teil nicht behandlungspflichtig ist).
Bei Großteil heute 70% hälftiger Sitze wird ca. 1/3 (!) durch MGV-Begrenzung un-/untervergütet. Erwünschte Gruppentherapie(ausweitung) steigert noch das Quotierungsrisiko -> MGV entwertet zeitgebundene, persönliche Leistungerbringung.
Mathematik, realer Horror, kein Szenario!

