Bitte wenden Sie sich an das zuständige Sozialamt mit der Bitte, Sie hier zu beraten.
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Ein freies Wahlrecht der Krankenversicherung zwischen privater Krankenversicherung (PKV) und GKV besteht jedoch in der bundesrechtlich vorgegebenen Systematik nicht.
Ein Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Krankenkasse ist in der Regel an spezifische Voraussetzungen geknüpft, zu denen Sie sich beraten lassen sollten.
die Möglichkeiten für RentnerInnen, von einer privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, sind sehr eingeschränkt. Helfen, die wenigen Ausnahmen zu prüfen, kann eine Rechtsberatung, nicht ein Mitglied des Europäischen Parlaments.
Leider liegt Ihr Anliegen nicht in der Ressortzuständigkeit von Bundesfinanzminister Christian Lindner.
da die Zuständigkeiten für dieses Thema auf Bundes- und nicht EU-Ebene geregelt sind