Frage von Bernhard D. • 30.11.2023
Antwort von Jürgen Coße SPD • 13.12.2023
Auf Bundesebene ist es in der Tat so, dass es sich um eine nicht-zulassungspflichtige Tätigkeit handelt.
Auf Bundesebene ist es in der Tat so, dass es sich um eine nicht-zulassungspflichtige Tätigkeit handelt.
Die Aufnahme des Berufsbildes der Bestatter und Bestatterinnen in die Handwerksrolle „Anlage A“ wird derzeit seitens der Handwerkskammern im Zuge der regelmäßigen Überprüfung ausgearbeitet und befindet sich somit im Verfahren.
Ob eine Meisterpflicht hier helfen würde, müsste aus meiner Sicht im Rahmen einer Gesetzesberatung diskutiert werden. Hier sehe ich die Bundesregierung in der Pflicht.
Unser langfristiges Ziel bleibt eine Erwerbstätigenversicherung, an der sich alle beteiligen.