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Der Bundestag gemeinsam mit dem Bundesrat oder der Bundesregierung ein Verfahren zur Feststellung der Verfassungsmäßigkeit der AfD beim BVerfG einleiten.
Kein AfD Verbotsverfahren - Hass und Hetze der AfD werden sich nicht durchsetzen.
Auch im Kontext des neuesten Gutachtens möchte ich betonen, dass ich persönlich weiterhin davon überzeugt bin, dass es sich bei der AfD um eine rechtsextremistische Partei handelt. Aber ich bin der Meinung, dass es das beste Mittel ist, die AfD mit guter Politik wegzuregieren.
Parteien lassen sich auf Dauer nicht mit juristischen Mitteln bekämpfen, sondern nur politisch. Darüber hinaus sind die Hürden für ein erfolgreiches Verbotsverfahren äußerst hoch. Ein Scheitern würde der AfD sogar in die Hände spielen und dem eigentlichen Anliegen erheblich schaden.