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Jede Impfung stellt einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar. Eine Corona-Impfpflicht lehne ich ab.
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht hat den Zweck, besonders vulnerable Menschen zu schützen. Deswegen gilt sie für Personen, die in Einrichtungen tätig sind, wo diese Menschen versorgt werden
Generell gilt, dass das Arbeitszeitgesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch nicht zwischen verschiedenen Formen von Arbeitszeit unterscheiden. Eine "Übergabezeit" ist Arbeitszeit, die zu bezahlen ist.
Weitere Investitionsprojekte des RKI sind bereits im Gesamthaushalt hinterlegt und sind im Rahmen der laufenden Beratungen nun den einzelnen Ressorts zugeordnet worden.
Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb der Bundesgesundheitsminister die Reformen des Robert Koch-Instituts blockiert und Mittel zur Modernisierung des Behörde nicht zur Verfügung stellt