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Christian Lindner
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Frage von Thorben H. •

Warum wurde die "Verordnung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Produkten des medizinischen Bedarfs bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie" verlängert?

Sehr geehrter Herr Lindner,

die o.g. Verordnung vom 25.05.2020 wurde bis zum 25.11.2022 verlängert? Unter Delta nachvollziehbar, unter Omicron nicht. Vor allem, wenn man dessen Inhalt genauer inspiziert:
Diese Verordnung beinhaltet auf der Basis von § 5 Abs. 2 Nr. 4 a) IFSG (Ermächtigungsgrundlage zur Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln sowie ihrer Wirkstoffe von der Herstellung bis zum Transport)folgende schwerwiegenden Änderungen des bisherigen Rechtsregimes:
- abgelaufene Vakzine können verimpft werden, § 4 Abs. 2 der VO
- es müssen keine Rückstellproben gestellt werden § 4 Abs. 3 VO als Ausnahme zu den Regelungen des AMG
- keine Verpflichtung zur Erstellung und Weitergabe eines Beipackzettels (Ausnahme von der GCP-Verordnung), § 8 der VO, § 4 Abs. 1, 3 der VO iVm § 11 AMG
- diverse Abschwächungen bzgl. der Arzneimittelüberwachung (Abschwächung von § 64 AMG
Diese Regeln sind nicht mehr zeitgemäß. Würden Sie sich mit einen abgelaufenen Impfstoff impfen lassen?

MFG