Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
100.000 € für mehr Demokratie
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Das Erstellen eines Psychogramms gegen den Willen oder ohne die Kenntnis der Betroffenen halte ich für moralisch absolut nicht vertretbar – besonders wenn dies von staatlicher Seite aus geschehen sollte.
§ 15 SGB II nennt ausdrücklich auch die „persönlichen Merkmale“ des Leistungsberechtigten als ein zu erforschendes Kriterium. Das ist aus meiner Sicht ein notwendiger und hilfreicher Baustein, um die Chancen und Potentiale des Arbeitssuchenden zu bewerten.
