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Christian Dürr
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Frage von Harald M. •

Ich bekomme nach 43 Jahren Arbeit jetzt krankheitsbedingt knapp über 1000 Euro Rente. Wenn sie 8 Jahre im Bundestag als Parlamentarier vertreten sind bekommen Sie 2200 Euro Rente. Warum ???!!!

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage.

In meiner vorigen Antwort habe ich die aktuelle Regelung der Altersentschädigung der Abgeordneten erklärt, weil die Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch darauf haben, das System, das sie als Steuerzahler schließlich finanzieren, zu kennen. Ich habe aber nicht gesagt, dass ich die Regelung richtig finde.

Die aktuelle Regelung der Altersentschädigung der Abgeordneten ist besser als frühere Modelle, ich halte sie dennoch für nicht mehr zeitgemäß. Anstatt im Rahmen einer Sonderregelung Altersversorgung zu erhalten, sollten Bundestagsabgeordnete selbst für ihr Alter vorsorgen. Gleichzeitig müssen eine angemessene Absicherung nach Ausscheiden aus dem Parlament und die Unabhängigkeit des Mandats gewährleistet sein.

Deshalb halte ich eine Lösung über einen Eigenvorsorgebeitrag für sinnvoll, wie er in mehreren Bundesländern bereits erprobt wurde. Dort gilt für Abgeordneten eine Pflicht zur Altersvorsorge. Sie sollen aber dabei frei über die Form ihrer Altersversorgung entscheiden können und das damit verbundene Anlagerisiko tragen, wie Selbständige auch.

Zugleich setzen sich die Freien Demokraten und ich ganz persönlich vehement für eine Stärkung der gesetzlichen Rente ein. Durch eine ergänzende gesetzliche Aktienrente mit individuellen Ansprüchen soll jeder gesetzlich Rentenversicherte trotz demographischem Wandel langfristig ein höheres Rentenniveau erhalten können. Wir wollen die gesetzliche Aktienrente nach der Bundestagswahl schnellstmöglich einführen.

Freundliche Grüße,

Christian Dürr