
Grundsätzlich unterliegt dem geltenden Recht zufolge die Geschlechtszugehörigkeit einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört.
Grundsätzlich unterliegt dem geltenden Recht zufolge die Geschlechtszugehörigkeit einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört.
Ich freue mich sehr darüber, dass wir es in den Verhandlungen zum Selbstbestimmungsgesetz geschafft haben, die Datenweitergabe zu verhindern und den Paragraphen aus dem Gesetz zu streichen.
Die Änderung des Geschlechtseintrages wird nicht automatisch an Sicherheitsbehörden weitergegeben. Dafür habe ich mich mit meinen Kolleg*innen in den Verhandlungen eingesetzt.
Die Regelungen zum Personenstand sind grundsätzlich Angelegenheit des Staates, dem die Person angehört.
Die Datenübermittlung an Sicherheitsbehörden ist inzwischen kein Bestandteil des Gesetzes mehr.
Grundsätzlich werden trans Frauen im Verteidigungsfall nicht anders behandelt als alle anderen Frauen, es sei denn, zwischen der Änderung des Geschlechtseintrags und dem Verteidigungsfall besteht ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang