
Generell unterliegt die Geschlechtszugehörigkeit einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört
Generell unterliegt die Geschlechtszugehörigkeit einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört
Das Gesetz berücksichtigt auch die Interessen von Menschen mit kognitiver und / oder psychische Beeinträchtigung mit, etwa unter § 3.
Der Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz befindet sich im parlamentarischen Verfahren, aktuell verhandeln die Ampel-Fraktionen noch über Änderungen und Verbesserungen. Wir werden auch die Bedürfnisse von Menschen mit Kognitiven und oder psychischen Beiträchtigungen berücksichtigen.
Das SBGG stellt daher keine Verschlechterung für die Betroffenen dar.
Leider kann ich Ihnen noch keine konkreten Details zu diesen Verhandlungen in Bezug auf Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus nennen.
Es ist wichtig zu betonen, dass dieses Gesetz keine Auswirkungen auf laufende Asylverfahren hat