Antwort 01.08.2024 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kurz gesagt ist Ihr Anliegen im Selbstbestimmungsgesetz also nicht konkret festgelegt und daher die Standesämter für die Auslegung zuständig.
Kurz gesagt ist Ihr Anliegen im Selbstbestimmungsgesetz also nicht konkret festgelegt und daher die Standesämter für die Auslegung zuständig.

Zunächst einmal kann die Union sehr viel sehr gerne fordern, die Wahlen sind erst im nächsten Jahr und die Würfel sind alles andere als gefallen.
Eine konsequente Aufarbeitung der völlig überzogenen Corona-Zwangsmaßnahmen ist aus meiner Sicht längst überfällig.
Wir müssen aus den Lehren der Vergangenheit die richtigen Schlüsse für unsere Zukunft ziehen. Ich halte deshalb die Einrichtung einer Enquetekommission um die Corona-Pandemie aufzuarbeiten, für das richtige Mittel