Antwort 22.02.2024 von Dirk Heidenblut SPD
ja, das Gesetz beinhaltet Regelungen zur Amnestie, die nach dem Inkrafttreten dann auch anzuwenden sind.
ja, das Gesetz beinhaltet Regelungen zur Amnestie, die nach dem Inkrafttreten dann auch anzuwenden sind.
Hinsichtlich des BBVAnG-E ist dies, wie Sie richtig betonen, aktuell ein Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium von Nancy Faeser und damit einem SPD-geführten Ministerium.
Daher sehen wir eine Abschaffung weiterhin als geboten an, ohne eine mögliche Abschaffung durch andere Maßnahmen im Gegenzug zu verschärfen.
Ich sehe das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31.10.2023 zu der gesetzlichen Regelung zur Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen in § 362 Nr. 5 StPO ähnlich kritisch
Uns ist die Akte des Falls nicht bekannt.