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Profilbild Robin Wagener
Antwort 09.05.2023 von Robin Wagener BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grundsätzlich ist die Gerichtsbarkeit des IStGH auf vier Verbrechen beschränkt: auf den Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und seit dem 17. Juli 2018 auch auf das Verbrechen der Aggression.

Portrait von Marco Buschmann
Antwort 11.04.2023 von Marco Buschmann FDP

Wer wie Putin einen blutigen Krieg angezettelt hat, sollte sich dafür vor Gericht verantworten müssen.

Portrait von Uwe Witt
Antwort 22.03.2023 von Uwe Witt parteilos

Dennoch kann ich mich hier Ihrer und der Forderung des Deutschen Richterbunds nur wiederholt anschließen, das Weisungsrecht abzuschaffen und den Gesetzgeber zur Reform aufzufordern.

Portrait von Peter Wilhelm Patt
Antwort 20.03.2023 von Peter Wilhelm Patt CDU

Rechte sind mit Kontrollmöglichkeiten verbunden. Die vorhandene Regelung halte ich für geeignet.

Portrait von Sabine Friedel
Antwort 30.03.2023 von Sabine Friedel SPD

In Sachsen gilt: "Das sogenannte externe Weisungsrecht des Justizministers bzw. der Justizministerin wird bis zu seiner Abschaffung nicht ausgeübt."