Antwort ausstehend von Metin Kaya BSW
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Antwort 22.02.2020 von Jan Otto Witt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Zunächst meine allgemeine Antwort: Wenn Bebauungspläne veraltet sind und Bereiche haben, die nicht zeitgemäß sind und in Zukunft nicht umgesetzt werden, sollten sie verändert werden. Ein aktuelles Beispiel ist der B-Plan Steilshoop 3. (...)
Antwort 22.09.2020 von Marcus Weinberg parteilos
(...) Die Zuständigkeit für Bauvorhaben und die Bebauungspläne in Hamburg liegt bei den Bezirksämtern. (...)

Antwort ausstehend von Tobias Saling SPD
Antwort 23.02.2020 von Marcus Moser SPD
(...) Für Änderungen oder Ergänzungen am Bebauungsplan stehen mehrere Stufen um ans Ziel zukommen. Generell sind die Bezirksämter für diese Aufgabe zuständig und nur bei gesamtstädtischer Bedeutung ist ein Beschluss des Senates erforderlich. Den Planungsanstoss können durch politische Gremien, Behörden oder auch Investoren, Bedarfsträger erfolgen. (...)

Antwort ausstehend von Alexandra Klecha CDU