Frage von Wolfgang W. • 30.05.2020

Antwort ausstehend von Metin Kaya BSW
(...) Zunächst meine allgemeine Antwort: Wenn Bebauungspläne veraltet sind und Bereiche haben, die nicht zeitgemäß sind und in Zukunft nicht umgesetzt werden, sollten sie verändert werden. Ein aktuelles Beispiel ist der B-Plan Steilshoop 3. (...)
(...) Die Zuständigkeit für Bauvorhaben und die Bebauungspläne in Hamburg liegt bei den Bezirksämtern. (...)
(...) Für Änderungen oder Ergänzungen am Bebauungsplan stehen mehrere Stufen um ans Ziel zukommen. Generell sind die Bezirksämter für diese Aufgabe zuständig und nur bei gesamtstädtischer Bedeutung ist ein Beschluss des Senates erforderlich. Den Planungsanstoss können durch politische Gremien, Behörden oder auch Investoren, Bedarfsträger erfolgen. (...)