
(...) Auslandseinsätze sind aus unserer Sicht nur dann zweckmäßig und gerechtfertigt, wenn sie im Interesse Deutschlands liegen und im Rahmen eines UN-Mandats erfolgen. (...)
(...) Auslandseinsätze sind aus unserer Sicht nur dann zweckmäßig und gerechtfertigt, wenn sie im Interesse Deutschlands liegen und im Rahmen eines UN-Mandats erfolgen. (...)
(...) Der Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes bedarf laut Parlamentsbeteiliungsgesetz (ParlBG) der Zustimmung des Bundestags. Diese Beteiligung ist dank der namentlicher Abstimmungen im Bundestag gut nachvollziehbar. Das Abstimmungsverhalten der einzelnen Abgeordneten zu den verschiedenen Bundeswehreinsätzen können Sie hier nachlesen: https://www.bundestag.de/abstimmung. (...)
(...) Der Einsatz ist auf Einladung der irakischen Regierung zustande gekommen, also mit der Zustimmung des Landes. Das Mandat für die in Jordanien stationierten Flugzeuge, deren Aufklärungsbilder den am Boden kämpfenden Verbündeten dienen, läuft heute aus. Italien hat angekündigt, diese Aufgaben für die internationale Koalition zu übernehmen, ist aber noch nicht vor Ort. (...)
(...) die Resolution des irakischen Parlaments ist uns bekannt. Zugleich wünscht sich die Regierung in Bagdad eine Fortsetzung des Bundeswehr-Einsatzes im Irak. Dies hat Regierungschef Adel Abdel Mahdi Vertretern der Bundesregierung bestätigt. (...)
(...) Das hier in Frage stehende Kriterium für eine völkerrechtlich legitime Tötung ist die unmittelbar bevorstehende Bedrohung für Leib und Leben von US-Bürgern. In diese Faktenlage haben wir als Abgeordnete und die Bundesregierung keine Einsicht und deshalb ist eine abschließende Wertung nicht möglich. (...)
(...) Selbstverständlich bin ich sehr gerne bereit, interessierten Bürgerinnen und Bürgern Rede und Antwort zu stehen. Ich möchte Sie jedoch bitten, Ihre Frage unmittelbar an mein Büro zu richten oder mir Ihre Postanschrift mitzuteilen, damit ich Ihnen persönlich eine Antwort zukommen lassen kann. (...)