Antwort 04.02.2025 von Marco Buschmann FDP
Unternehmen haben die Freiheit, im Rahmen des Wettbewerbs ihre Preispolitik eigenständig zu gestalten, solange keine gesetzlichen Bestimmungen verletzt werden.
Unternehmen haben die Freiheit, im Rahmen des Wettbewerbs ihre Preispolitik eigenständig zu gestalten, solange keine gesetzlichen Bestimmungen verletzt werden.
Das spiegelt sich auch in den Regelbedarfen als einem Bestandteil der Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme wieder.