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Als Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin bin ich allerdings in dieser Angelegenheit nicht stimmberechtigt, da die Entscheidung auf europäischer Ebene – konkret im Europäischen Parlament sowie im Rat der Europäischen Union – getroffen wird.
Die Zuständigkeit für die sogenannte EU Chatkontrolle liegt auf Bundesebene. Ich bin damit auf Landesebene nicht befasst.
Mit der Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses vom 14. März ist eine Korrektur der Bundestagswahlergebnisse lediglich noch im Wahlprüfungsverfahren möglich.
Das Grundrecht auf private Kommunikation muss geschützt bleiben.
Im Berliner Abgeordnetenhaus wird darüber nicht abgestimmt und nicht entschieden.
Private Kommunikation soll nicht unter Generalverdacht stehen und dabei wird es bleiben. Eine anlasslose Kontrolle von Chats lehne ich ab.