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Ein Gesetz, das Tierhalter frustriert und sie möglicherweise dazu zwingt, aus der Produktion auszusteigen oder die Tierhaltung in größere Betriebe oder ins Ausland zu verlagern, würde letztlich das Gegenteil dessen bewirken, was wir erreichen wollen.
Allerdings besteht weiterhin eine große Diskrepanz zwischen den Vorgaben des Grundgesetzes und der Realität.
Zusammen mit SPD und FDP haben wir vereinbart, die Anbindehaltung spätestens in zehn Jahren zu beenden.
Wir werden das Anbindehaltungsverbot mit der Novelle des TSG einführen. Es gelten Ausnahmen für kleinere Rinderbetriebe sowie eine 10-jährige Übergangszeit.