Frage von Willy K. • 24.01.2024

Antwort von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP • 18.04.2024
weil dann die Regierung auseinanderbrechen würde und die Ampel angetreten ist, um bis 2025 zusammenzuarbeiten.
weil dann die Regierung auseinanderbrechen würde und die Ampel angetreten ist, um bis 2025 zusammenzuarbeiten.
Es gilt immer die geltende Gesetzeslage.
Haltung zeigen und in konkretes politisches Handeln überführen.
Haltung zeigen und in konkretes politisches Handeln überführen.
Nach unserem Kenntnisstand befindet sich die Verordnung i. S. d. 36a NbesG derzeit noch in der Ressortabstimmung und der Familienergänzungszuschlag wurde noch nicht ausgezahlt