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(...) ich war bis zum Beginn der Sommerferien 2017 Lehrer am BTG, war danach für den Wahlkampf beurlaubt (unbezahlt) und bin seit meiner Wahl in den Bundestag weiterhin beurlaubt. Ich habe dadurch die Möglichkeit, nach Beendigung meiner Abgeordnetentätigkeit wieder in den Lehrerberuf zurückzukehren. (...)


(...) Ich selbst erhalte neben meinem Mandat keine anzeigepflichtigen Einkünfte, weswegen unter meiner Biografie auf der Webseite des Bundestages keine Angaben aufgeführt sind. In den Jahren 2016 – 2018 bekam ich lediglich vereinzelt Aufwandsentschädigungen, die allerdings deutlich unter den anzeigepflichtigen Angaben lagen. (...)

(...) die Meldung meiner Nebeneinkünfte entspricht der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, Anlage 1 "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages", die ich Ihnen zum Nachlesen gerne beifüge. (...)

(...) Wie Sie auf der Homepage des Deutschen Bundestages nachlesen können, beziehe ich veröffentlichungspflichtige Einkünfte der Stufe 1. Das bedeutet, dass ich monatliche Einkünfte zwischen 1 000 und 3 500 Euro neben meiner Diät als Abgeordneter habe. (...)