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(...) Im Zuge meines politischen Engagements werde ich aber gelegentlich publizistisch tätig. Aus diesen Tätigkeiten empfangene Honorare spende ich, da sie zu einem nicht unwesentlichen Teil aus dem Interesse an meiner Person als gewählte Volksvertreterin resultieren. (...)
(...) Wie Sie wissen, haben Parlamentarier keine Vorgesetzten – ihre Arbeitgeber sind die Wählerinnen und Wähler. Und genau diese müssen darüber informiert werden, für wen die Abgeordneten noch arbeiten und auch was sie „nebenbei“ verdienen. (...)
(...) Interessenskonflikte sind folglich ausgeschlossen, da ich freiberuflich für Unternehmen, Verlage und Bildungsprojekte schreibe. (...)
(...) Hinsichtlich der Nebentätigkeit von Bundestagsabgeordneten hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass sie zulässig ist, aber bestimmte Einnahmen zu veröffentlichen sind, auch woher sie kommen, damit man feststellen kann, welche Beziehungen es nach außen gibt. (...)