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(...) gerne teile ich Ihnen mit, dass meine Antwort auf die Frage von Herrn Schmitz nicht so zu verstehen ist, als hätte ich Nebeneinkünfte aus Tätigkeiten als Fliesenlegermeister. Dies können Sie aber auch unschwer den von mir gemachten Angaben entnehmen. (...)


(...) Die private Krankenversicherung wird auf subtile Weise schleichend abgeschafft, obwohl dieses Versicherungsmodell wesentlich besser als das umlagefinanzierte GKV-Modell geeignet ist die Folgen der demografischen Entwicklung zu bewältigen und Generationengerechtigkeit herzustellen. Über verfassungsrechtliche Bedenken setzt man sich hinweg. (...)

(...) Die Neuregelung gilt nicht für Arbeitnehmer, die bei Inkrafttreten der Neuregelung freiwillig gesetzlich krankenversichert sind und in diesem Zeitpunkt bereits in drei aufeinander folgenden Jahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten haben. Diese Personen können daher eine private Krankenversicherung abschließen, ohne dass ihr Arbeitsentgelt noch einmal nach dem Inkrafttreten für drei Jahre die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten muss. (...)

(...) Der Bestandsschutz für PKV-Versicherte ist verfassungsgerichtlich vorgeschrieben, da dieser dazu dient, dass die Versicherten ihre privaten Verträge auch einhalten können. Genauso werden auch für Sie die vergangenen Jahre angerechnet, die Sie zusammenhängend freiwillig versichert waren. (...)