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(...) Von der Möglichkeit des Erlasses einer einstweiligen Anordnungen macht das Verfassungsgericht nur sehr zögerlich Gebrauch, weil damit in der Regel eine Vorwegnahme der Endentscheidung verbunden ist, die aber nur nach sehr gründlicher Prüfung häufig verbunden mit der Anhörung von Sachverständigen erfolgen sollte. Das Gericht hat eine Rechtsprechung entwickelt, wonach als Voraussetzung für den Erlaß von einstweiligen Anordnungen eine Abwägung vorgenommen werde muß, welcher Schaden größer ist, der durch die Verweigerung der Anordnung oder der durch die Anordnung entstehen könnte. Weitgehend unberücksichtigt bleibt dabei, ob tatsächlich ein Verstoß gegen die Verfassung festgestellt werden wird. (...)
(...) Ich möchte allerdings darauf hinweisen, dass ich bereits die letzte Diätenerhöhung nicht für richtig gehalten habe. Dies nicht so sehr wegen des Umfangs der Erhöhung, sondern weil ich eine grundlegende Reform der Abgeordnetenentschädigung für notwendig erachte. Aus meiner Sicht sollten die Diäten der Bundestagsabgeordneten durchaus deutlich erhöht werden, allerdings müssten im Gegenzug alle heute geltenden Pensions- bzw.Versorgungsansprüche für Abgeordnete gestrichen werden. (...)
(...) beim aufmerksamen Lesen meiner Antwort auf die von Herrn Kung am 06.05.2008 gestellte Frage werden Sie feststellen, dass die von Ihnen kritisierte Aussage "abhängiger Cannabiskonsum bedeutet eine starke Einschränkung der Lebensqualität" einem von mir deutlich gekennzeichneten Zitat entstammt. Ergänzend möchte ich anmerken, dass darin ebenfalls von "Konzentrationsstörungen" im Zusammenhang mit Cannabiskonsum die Rede ist. (...)
(...) Ich wiederhole zum Mitschreiben: Die Behauptung, die Bundesrepublik Deutschland sei ein Überwachungsstaat, ist GAGAGAGAGAGAGAGA. Oder anders ausgedrückt: GAGAGAGAGAGAGAGA. (...)
(...) 2008 danke ich Ihnen sehr herzlich. Sie kritisieren darin, dass von Ihnen gepflegte Morphium-Patienten unter einem Zuviel an Bürokratie leiden - u.a. von Seiten von Berufsgenossenschaft, Krankenkasse und Pflegeversicherung. (...)