Sehr geehrte Frau Smith,
100.000 € für mehr Demokratie
Vom 01.-31. Dezember sammeln wir 100.000€,
um unsere Arbeit für 2026 zu
finanzieren.
Sehr geehrte Frau Smith,
(...) Es gibt derzeit jedoch keinerlei konkrete Absichten, in der laufenden Legislaturperiode die Steuergesetzgebung zu ändern. Eine Rückkehr zur Zahlung einer Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer ist momentan ebenfalls nicht vorgesehen. Daher kann ich Ihnen somit leider keine Auskunft über etwaige finanzielle Entlastungen Ihrer Haushaltskasse in der Zukunft geben. (...)
(...) In § 145 des 9. Sozialgesetzbuches ist im Zusammenhang mit dem Nachteilsausgleich geregelt, dass Schwerbehinderte, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfreiheit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind oder hilflos oder gehörlos sind, im öffentlichen Nahverkehr gegen Zahlung eines Pauschalbetrags von 60 Euro im Jahr unentgeltlich befördert werden. Zu dieser Gruppe zählen erheblich Gehbehinderte, außergewöhnlich Gehbehinderte, Blinde sowie Hilflose und Gehörlose. (...)
(...) Für die Gewährung von Vergünstigungen wie eines kostenlosen oder geminderten Tickets für den öffentlichen Nahverkehr sowie Parkerleichterungen im gesamten Bundesgebiet sind die verschiedenen so genannten Merkzeichen ausschlaggebend. Im öffentlichen Personennahverkehr erhalten schwerbehinderte Menschen ein kostenloses Ticket, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt oder hilflos sind und das Merkzeichen "H" (hilflos) oder "Bl" (blind) erhalten haben. Des Weiteren erhalten schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen "G" (Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt), "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) und "Gl" (gehörlos) ein kostenloses Ticket, wenn sie zugleich Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, SGB VII oder SGB XII erhalten. (...)
Sehr geehrter Herr Schmitz,
(...) die Bezugsgröße für die Entschädigung der Abgeordneten soll sich nach den Empfehlungen einer externen Kommission an den Bezügen von Bürgermeistern kleiner Städte und Gemeinden mit 50 bis 100 Tausend Einwohnern (Besoldungsgruppe B6) oder einfacher Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes orientieren (Besoldungsgruppe R6). Diese sind bei der Ausübung ihres Amtes ähnlich wie Abgeordnete unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. (...)