(...) Petitionen an den Deutschen Bundestag durchlaufen ein transparentes Verfahren, das auf diversen Informationsseiten des Bundestags nachlesbar ist. In einem ersten Schritt prüft der Ausschussdienst des Deutschen Bundestags die Petition, bevor die weiteren regulären Schritte – je nach Verfahren bspw. (...)
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Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Frage.
(...) vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Bearbeitung von Petitionen obliegt dem Petitionsausschuss auf dessen Tätigkeit außenstehende Abgeordnete, egal welcher Fraktion, keinen Einfluss haben. Als Obmann und ordentliches Mitglied im Ausschuss für Gesundheit werde ich diese Ihre Frage gern an den zuständigen Petitionsausschuss weiterleiten. (...)
(...) Das Petitionsrecht gehört zu den verfassungsrechtlich verbrieften Grundrechten der Bundesrepublik Deutschland. Artikel 17 garantiert damit jedem das Recht, eine Petition einzureichen – unabhängig davon, ob er oder sie volljährig ist, Ausländer ist oder im Ausland lebt. (...)
(...) Wahltarife haben nach den Vorstellungen der LINKEN als wettbewerbliche Elemente bei den Gesetzlichen Krankenkassen im Prinzip nichts zu suchen. Nach unseren Vorstellungen sollte die Solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung die Kosten für sämtliche medizinisch sinnvollen und nützlichen Maßnahmen übernehmen. Alles andere wäre nicht solidarisch. (...)
(...) Ich lege ihnen daher nahe, eine Anfrage an das Büro des Petitionsausschusses zu richten, um Einzelheiten zu der von Ihnen genannten Petition zu erhalten. (...)