Antwort 07.05.2021 von Cornelia Lüddemann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Auf Landesebene können wir allerdings gesetzlich wenig tun, da die Gesetzgebungskompetenz für das Strafrecht beim Bundestag liegt (...)
(...) Auf Landesebene können wir allerdings gesetzlich wenig tun, da die Gesetzgebungskompetenz für das Strafrecht beim Bundestag liegt (...)
(...) Es ist gelebte parlamentarische Praxis, dass Gesetzentwürfe zu grundlegenden ethischen Fragestellungen nicht von der Bundesregierung vorgelegt werden (...)
(...) Die Kommunen selbst haben kaum Spielraum, um ihre finanzielle Situation zu verbessern. (...)
(...) Wir verfolgen eine ambitionierte, nachhaltige und menschenrechtskonforme Klimaaußenpolitik und setzen uns für globale Klimagerechtigkeit ein (...)
(...) Die Transparenz, welche durch die Einführung eines Lobbyregisters entsteht, halte ich für sehr wichtig und unterstütze daher nachdrücklich das neue Gesetz. (...)