Antwort 07.07.2024 von Stephan Thomae FDP
Das Wahlprüfverfahren hat sich grundsätzlich über die Wahlperioden bewährt.
Das Wahlprüfverfahren hat sich grundsätzlich über die Wahlperioden bewährt.
Damit die StVO entsprechend reformiert werden kann, muss aber zunächst das übergeordnete Straßenverkehrsgesetz angepasst werden.
Ihr Anliegen kann bei der Bürgerberatung der Regierenden Bürgermeisterin von Berlin besser und zielgenauer beantwortet werden.
Daher ist die Zeitfrage für mich an dieser Stelle eher nachgeordnet hinter der Genauigkeit und absoluten Glaubwürdigkeit.