Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass alle Menschen in Deutschland frei und sicher leben können. Aus diesem Grund befürwortet die Union auch die effektive Videoüberwachung, sofern diese in klar definierten Grenzen erfolgt. Im Falle einer gesetzlichen Regelung müsste diese bestimmen, wo solche Gesichtserkennungsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr örtlich ermöglicht werden sollen.
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(...) im Hinblick auf Technologien, die eine automatisierte Gesichtserkennung möglich machen, muss natürlich genau abgewogen werden (...)
Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger muss gewährleistet werden, jedoch dürfen dabei fundamentale Freiheitsrechte nicht infrage gestellt werden. Experten wie beispielsweise der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Ulrich Kelber haben die Verfassungskonformität sowie die allgemeine Effektivität einer solchen Überwachung bereits in Zweifel gezogen.
(...) Unsere Aufgabe wird sein, dass wir in diesen Anhörungen nicht nur klären müssen, ob und wenn ja, wie effektiv eine solche Videoüberwachung tatsächlich ist, sondern auch, wie eine Rechtsgrundlage (die derzeit noch fehlt) verfassungskonform aussehen kann. Da aktuell weder der fertige Gesetzesentwurf vorliegt, noch diese Fragen umfänglich erörtert wurden, fällt es mir schwer, Stellung zu einer möglichen Novellierung zu beziehen. (...)
(...) den Einsatz von Videotechnik an Bahnhöfen und Flughäfen halte ich für ein wichtiges Instrument zur Erhöhung der Sicherheit, zur Gefahrenabwehr und zur Aufklärung von Straftaten. Ich begrüße daher das Gesetzesvorhaben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. (...)
(...) Aus diesen genannten Gründen wollen wir den Einsatz dieser unausgereiften Technik im öffentlichen Raum gesetzlich ausschließen. (...)