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Seit dem Jahr 2016 ist die Beitragshöhe pauschaliert und wird nach gesetzlichen Vorgaben im SGB V nach einer festgelegten Formel als Anteil an der Bezugsgröße berechnet und steigt insoweit jährlich mit der Bezugsgröße
Abstriche beim Bürgergeld sind dann nötig, wenn Menschen dieses als bedingungsloses Grundeinkommen verstehen.
Mit der Einführung des Bürgergeld haben wir es ermöglicht, dass auf genau diese Situationen mehr Rücksicht genommen wird. Ab jetzt ist nicht das erste Ziel, Menschen zu egal welcher Arbeit zu zwingen. Wir möchten, dass sie die passende Weiterbildung finden, um eine Arbeit zu finden, die ihnen Spaß macht und in der sie auch lange bleiben können.