Wichtig ist: Die Leitideen des Bürgergeldes bleiben bestehen! Es richtet sich unverändert an erwerbsfähige Menschen (und deren Familien), die Hilfe wirklich brauchen. Das Bürgergeld bleibt eine verlässliche Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts. Die Jobcenter unterstützen auch weiterhin aktiv Menschen, um sie aus der Bedürftigkeit in Arbeit zu bringen.
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Geflüchtete aus der Ukraine, die die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, haben unter denselben Bedingungen wie alle Berechtigten anderer Herkunft Zugang zu Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II - Bürgergeld). Auch für sie gelten die gesetzlichen Regelungen zu dem nach § 12 SGB II zu berücksichtigendem Vermögen. Die Anspruchsvoraussetzungen einschließlich der Prüfung der Vermögensverhältnisse werden anschließend anhand der Antragsunterlagen und der gemachten Angaben geprüft.
Bürgergeld wird grundsätzlich - bei Vorliegen aller anderen Voraussetzungen - für erwerbsfähige Menschen gezahlt. In einer WfbM sind Menschen mit Behinderung tätig, weil sie aktuell nicht erwerbsfähig sind, aber für eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet werden.
Beide Anträge suggerieren, dass die Europäische Zentralbank mithilfe des digitalen Euros das Bargeld angreifen oder gar abschaffen will. Beides ist nicht der Fall.
Ob alle Kriterien erfüllt sind, kann auch hier bei einem Quick Check geprüft werden: