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Frage von Markus E. •

Warum werden die Leistungen der Krankenkassen für die Bürgergeldkosten nicht komplett ersetzt?

Soweit man das mitbekommt werden die bezahlten Leistungen der Krankenkassen für Bürgergeldempfänger nicht komplett ersetzt und diese Kosten ausschließlich den Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufgebürdet. Was für Gründe gibt es für dieses Vorgehen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr E.

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Der Bezug von Bürgergeld begründet für erwerbsfähige Leistungsberechtigte grundsätzlich Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Beiträge werden vom Bund getragen und von den Jobcentern an den Gesundheitsfonds entrichtet. Derzeit wird für alle erwerbsfähigen Bürgergeldbeziehenden ein Pauschalbetrag von rund 120 Euro monatlich gezahlt. 

Die Monatspauschale ist bei mindestens einem Bezugstag pro Monat und unabhängig von weiteren Einkünften des Betroffenen zu entrichten. Auch für Kinder ab 15 Jahren und Ehe- bzw. Lebenspartner*innen, die Bürgergeld beziehen, wird dieser Pauschalbeitrag gezahlt, obwohl im allgemeinen System der GKV Familienangehörige beitragsfrei mitversichert sind. Mit Blick auf die angesprochene Kostendeckung ist zu berücksichtigen, dass das Solidaritätsprinzip in der GKV keine Kostendeckungsbetrachtung für einzelne Personengruppen vorsieht. 

In den Finanzstatistiken der GKV werden die Ausgaben in der Regel nach der Art der Leistung bzw. Gruppen von Leistungserbringern erhoben. Eine Erfassung und Ausweisung nach Mitgliedergruppen erfolgt nicht. Somit lassen sich aus den amtlichen Statistiken auch keine Gesamtausgaben der Krankenkassen für die Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld ermitteln.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

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