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Frage von Marco H. • 26.02.2020
Antwort von Marco Buschmann FDP • 06.03.2020 Der von Ihnen angesprochene Gesetzentwurf stammt aus dem SPD-geführten Bundesjustizministerium. Auch der Gesetzesbegründung ist leider keine genaue Erklärung zu § 15 b Abs. 3 Telemediengesetz zu entnehmen. Daher können wir uns zurzeit leider auch nicht erklären, weshalb genau diese Schweigepflicht eingeführt wird.
Auch wir als Freie Demokraten sehen die Notwendigkeit, die Verfolgung von strafbaren Äußerungen im Netz zu verbessern. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität“ ist jedoch der falsche Weg.
Frage von Marco H. • 26.02.2020
Antwort von Patrick Schnieder CDU • 02.03.2020 § 15b regelt die Ausnahme, nämlich die Übermittlung von Passwörtern und anderen Zugangsdaten von Telemediendienstbetreibern an die in § 15b Abs. 2 Nr. 1 und 2 aufgeführten Behörden.
Frage von Marco H. • 26.02.2020
Antwort von Jan Korte Die Linke • 04.03.2020 Als Oppositionspolitiker habe ich seit langem gefordert, dass die Große Koalition endlich handelt und gegen den zunehmenden Rechtsextremismus und die Hasskriminalität im Netz aktiv wird. Gleichwohl wäre es eigentlich an der Bundesregierung, ihren Gesetzentwurf für alle Bürgerinnen und Bürger verständlich zu erklären. Insofern wäre es vielleicht angebracht, wenn Sie Ihre Frage auch an die zuständige Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz richten würden.
Frage von Marco H. • 26.02.2020
Antwort von Anja Weisgerber CSU • 01.04.2020 (...) Nach §15b Abs. 3 Auskunftsverfahren bei Passwörtern und Zugangsdaten richtet die Strafverfolgungsbehörde (in der Regel die Staatsanwaltschaft) an den Telemediendienstanbieter das Ersuchen, ein Passwort, zum Beispiel für ein Soziales Netzwerk oder einen Cloud-Dienst, herauszugeben. (...)
Frage von Marco H. • 26.02.2020
Antwort von Konstantin von Notz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 24.06.2020 (...) Wir wollen Hass und Hetze wirksam bekämpfen, Betroffene stärken und Bürgerrechte schützen. (...)
Frage von Marco H. • 26.02.2020
Antwort von Johannes Kahrs SPD • 03.03.2020 ich bin haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und kein Innenpolitiker.
Für eine nähere Erläuterung des Gesetzentwurfes zur "Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität" wenden Sie sich bitte an die innpolitische Sprecherin unserer Fraktion, die geschätzte Kollegin Ute Vogt.