
Die Streichung des Sonderzahlung „Weihnachtsgeld“ war ein damals notwendiger und solidarischer Konsolidierungsbeitrag der Beamtinnen und Beamten - neben den Konsolidierungsbeiträgen, die die gesamte Bevölkerung und auch die Kommunen getragen haben.
Die Streichung des Sonderzahlung „Weihnachtsgeld“ war ein damals notwendiger und solidarischer Konsolidierungsbeitrag der Beamtinnen und Beamten - neben den Konsolidierungsbeiträgen, die die gesamte Bevölkerung und auch die Kommunen getragen haben.
Die Streichung des Sonderzahlung „Weihnachtsgeld“ war ein damals notwendiger und solidarischer Konsolidierungsbeitrag der Beamtinnen und Beamten - neben den Konsolidierungsbeiträgen, die die gesamte Bevölkerung und auch die Kommunen getragen haben.
Die Bundesregierung arbeitet an der sachgerechten Umsetzung des von Ihnen benannten Urteils des Bundesverfassungsgerichts und strebt eine Kabinettsbefassung so bald wie möglich an.
Da Ihre Frage nicht in meinen thematischen Zuständigkeitsbereich fällt, möchte ich Sie höflich bitten, sich damit an die Kolleginnen und Kollegen aus dem Innenausschuss zu wenden.
Und obwohl die Arbeiten an einem neuen Gesetzentwurf intensiv fortgesetzt werden, kann ich Ihnen heute leider noch kein finales Datum für die Verabschiedung nennen. Dies wäre aufgrund zahlreicher Faktoren nicht seriös.
Die Streichung des Sonderzahlung „Weihnachtsgeld“ war ein damals notwendiger und solidarischer Konsolidierungsbeitrag der Beamtinnen und Beamten - neben den Konsolidierungsbeiträgen, die die gesamte Bevölkerung und auch die Kommunen getragen haben.