Wie ist der weitere Zeitplan für die Anpassung der Beamtenbesoldung?
Sehr geehrter Herr Hering,
Innenminister Dr. Poseck hatte Anfang des Jahres angekündigt, das die Beamtenbesoldung in Hessen noch dieses Jahr verfassungsgemäß gestaltet werden soll.
Nun sind die Tarifverhandlungen des TVH beendet (Übertragung auf Beamte wurde zugesagt, was nach dem aktuellen Urteil des BVerfG auch zwingend ist).
Wie ist der weitere Ablauf geplant? Ist mit einem Gesetzentwurf zur Reparatur der Beamtenbesoldung vor der Sommerpause zu rechnen? Ist ein Abrücken vom Einzelverdienermodell geplant?
Vorab vielen Dank und ein schönes Osterfest.
Sehr geehrter Herr W.
Derzeit laufen die Beratungen sehr intensiv, so dass tatsächlich im Sommer ein Gesetzentwurf vorliegen dürfte, bestenfalls sogar in der Umsetzung befindlich.
Angesichts noch offener Fragen bzw. Berechnungen erlaube ich mir an dieser Stelle keinen umfassenden Bericht, sondern zeige zunächst als Richtlinie entsprechende Aussage aus dem Koalitionsvertrag auf:
„Wir stehen für eine leistungsgerechte, amtsangemessene und konkurrenzfähige Beamtenbesoldung und für eine gute Bezahlung im öffentlichen Dienst. Deshalb setzen wir den eingeschlagenen Weg zur Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben in weiteren Schritten entschieden fort. Die Beschäftigten lassen wir mit der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse nicht allein. Gleichzeitig sind wir bestrebt, die Tarifverhandlungsergebnisse weiterhin zeitgleich und systemgerecht auf die Beamtenbesoldung und -versorgung zu übertragen. Der „Hessentarif“ ist ein Erfolgsmodell und nimmt bereits heute eine Vorbildfunktion für den übrigen öffentlichen Dienst in Deutschland ein. Er sichert schon jetzt in mehr als 160 Punkten eine bessere Regelung als der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst…“
Was den eingeschlagenen Weg angeht, hier noch der Hinweis auf bereits in der Vorzeit getroffene Anpassungen in Hessen, so zusätzliche Erhöhungsrunden, Aufstockung personengebundener Zuschläge. Die Überführung der Gruppe A5 in die A6 hatte zudem weitere Anpassungen zur Folge, da alle darüber liegenden Gruppen ebenfalls mit gewissem Abstand auszustatten waren, wenn auch in kleiner werdenden Größenordnungen.
Aktuell ist im Haushalt ein dreistelliger Millionenbetrag vorgesehen, um Verfassungsansprüchen für die Zukunft noch in diesem Jahr genügen zu können.
Dabei könnte beispielsweise eine Erfahrungsstufe wegfallen und ist die Übertragung der Tariferhöhung auf die Beamtenbesoldung vorgesehen, gleiches im Bereich der Schichtzulagen. Ein etwaiges Abstellen auf ein fiktives Zusatzeinkommen im Sinne eines Familieneinkünftemodells würde sich in den Rahmen der allermeisten Bundesländer einfügen. Auf die Beibehaltung des Landestickets sei ebenfalls hingewiesen.
Mit wiederholtem Hinweis auf laufende Beratungen sind weitere Hintergründe derzeit nicht darstellbar, und so hoffe ich, Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt bereits einen konkreten Ausblick geliefert zu haben.
Ihnen meine herzlichen Grüße

