Referentenentwurf. Wann?
Betreff
Vertrauensverlust durch weitere Verzögerung bei der Alimentation
Sehr geehrter Herr Rohde
ich nehme Bezug auf Ihre Antwort vom 05.03.2026. Darin verwiesen Sie auf die Aussage von Alexander Dobrindt, wonach der Gesetzentwurf nur noch „einige Wochen“ benötige. Inzwischen sind mehr als drei Monate vergangen.
Nach fast sechs Jahren verfassungswidriger Unteralimentation ist die Geduld der Beamtinnen und Beamten erschöpft. Wenn angekündigte Fristen ohne Erklärung verstreichen, beschädigt das das Vertrauen in die Verlässlichkeit politischer Zusagen erheblich.
Der Verweis auf eine „rechtssichere Lösung“ darf nicht länger als Begründung für weitere Verzögerungen dienen, während die Betroffenen weiterhin Inflation und steigende Lebenshaltungskosten tragen.
Können Sie heute einen verbindlichen Zeitplan nennen, wann der Entwurf dem Kabinett vorgelegt und verabschiedet wird?
Mit freundlichen Grüßen
Juri W.
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Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Frage auf der Plattform abgeordnetenwatch.de vom 02. April dieses Jahres und das damit verbundene Vertrauen.
Ich kann verstehen, dass die aktuelle Situation für die Betroffenen unbefriedigend ist. Das Bundesinnenministerium (BMI) arbeitet aktuell an einem neuen Gesetzentwurf zur verfassungskonformen und dauerhaft tragfähigen Anpassung der Beamtenbesoldung, nachdem der Ende 2024 im Kabinett beschlossene Gesetzesentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung nicht mehr in der vergangenen Legislaturperiode beschlossen werden konnte. Wegen des Diskontinuitätsprinzips können wir diesen Gesetzentwurf leider nicht einfach in dieser Legislatur beschließen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich zum aktuellen Zeitpunkt keine näheren Angaben zum weiteren Zeitplan geben kann. Das Kabinett hat jedoch am 3. September 2025 im Vorgriff auf die besoldungs- und versorgungsrechtliche Übertragung des Tarifergebnisses 2025/2026 einen Beschluss über Abschlagszahlungen an Besoldungs- und Versorgungsberechtigte gefasst. Die Auszahlung der ausstehenden Abschläge ist Anfang Dezember 2025 erfolgt. Von Januar 2026 an erfolgt der Abschlag bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung monatlich mit der Gehaltszahlung.
Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen oder Anliegen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dennis Rohde

