Warum ist die rot grüne Landesregierung der Ansicht, dass das fiktive Partnereinkommem verfassungskonform sei?
Guten Tag Herr Schröder,
inwiefern soll das fiktive Partnereinkommen verfassungskonform sein, wenn u. a. der ehemalige Verfassungsrichter Di Fabio, der Richterbund und der juristische Dienst dieses negativ bewerten.
Neben der Einmalzahlung wurde nun das fiktive Partnereinkommen von einem Minijob auf ca 11000 bei der Berechnung der Beamtenbesoldung in NDS erhöht. Beamte sind laut den Protokollen aus den Sitzungen verbeamtete Bedarfsempfänger. Nicht der Dienst und die Leistung zählen, sondern der Bedarf.
Wie begründen Sie dieses fiktive Konstellation bei zwei verheirateten Beamten?
Hierbei werden die Besoldungen jeweils gegengerechnet, so dass sogar ca 22000 Euro in der Familienkasse fehlen. Die Verfassungswidrigkeit ist hierbei noch eklatanter.
Die Familie steht unter dem besonderem Schutz des GG und Rot Grün verstößt vorsätzlich dagegen.
Sehr geehrter Herr I.,
ich danke vielmals für Ihre Frage.
Mir ist bewusst, dass die Neuregelung der Besoldung, insbesondere das Konzept des fiktiven Partnereinkommens, intensiv diskutiert wird.
Wir – also die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag- sind jedoch davon überzeugt, dass dieser Weg notwendig und verfassungskonform ist, um die Alimentation zukunftsfest und sozial gerecht zu gestalten.
Die Landesregierung stützt sich bei ihrem Entwurf maßgeblich auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus dem Jahr 2020. Karlsruhe hat klargestellt, dass der Dienstherr den Mindestabstand zum sozialhilferechtlichen Existenzminimum (15 %-Abstand) zwingend einhalten muss.
Das Gericht hat ausdrücklich anerkannt, dass bei der Prüfung der Bedarfsdeckung die wirtschaftliche Realität einer Familie herangezogen werden kann. In der heutigen Zeit ist die „Einverdiener-Ehe“ nicht mehr das alleinige gesellschaftliche Leitbild.
Das Alimentationsprinzip steht nicht im luftleeren Raum, sondern muss den tatsächlichen Bedarf decken. Wenn durch einen Partner ein Einkommen erzielt wird (oder die Erzielung zumutbar ist), sinkt der ergänzende Bedarf, den der Dienstherr über familienbezogene Bestandteile decken muss.
Die Erhöhung des fiktiven Einkommens auf ca. 11.000 Euro jährlich spiegelt eine moderate Erwerbstätigkeit wider, die im Rahmen der ehelichen Solidarität als zumutbar angesehen wird, um den Lebensstandard der Familie abzusichern.
Zur Situation bei zwei verheirateten Beamten
Sie sprechen den spezifischen Fall von Beamten-Ehen an. Aus Sicht der Regierungstragenden Fraktionen stellt sich dies wie folgt dar:
Wenn beide Partner im öffentlichen Dienst stehen, beziehen beide bereits eine gesicherte, amtsangemessene Grundbesoldung. Würde man bei beiden den vollen Familienzuschlag ohne Anrechnung gewähren, käme es zu einer Besserstellung gegenüber anderen Familienkonstellationen, die schwer zu rechtfertigen wäre. Die Anrechnung dient dazu, die Besoldung auf das Maß zu steuern, das zur Sicherung des Familienunterhalts unter Berücksichtigung des Abstandsgebots notwendig ist. Wir sehen hierin keinen "Verlust", sondern eine systemgerechte
Uns ist bekannt, dass namhafte Juristen und Verbände wie der Richterbund eine andere Auffassung vertreten. Das ist in einem Rechtsstaat ein normaler Prozess bei grundlegenden Reformen. Wir vertrauen darauf, dass unser Modell der gerichtlichen Überprüfung standhalten wird, da es die Balance zwischen der individuellen Absicherung des Beamten und der sozialen Realität moderner Haushalte wahrt. Es geht uns darum, das System der Beamtenbesoldung fair und transparent an die Lebenswirklichkeit des 21. Jahrhunderts anzupassen.
Mit freundlichem Gruß
Jan Schröder

