Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Porträt-Bild Bernd Rützel, MdB
Antwort von Bernd Rützel
SPD
• 23.02.2024

Ukrainische Geflüchtete, die die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, haben unter denselben Bedingungen wie alle Berechtigten Zugang zu Leistungen nach dem SGB II. Zu beachten ist lediglich, dass Immobilienvermögen in der Ukraine gerade aus offensichtlichen Gründen kaum verwertet werden und das natürlich nicht über den Außendienst der Jobcenter überprüft werden kann. Außerdem gilt für Geflüchtete aus der Ukraine – wie für alle anderen Antragstellenden auch – die sogenannte Karenzzeit von einem Jahr.

Portrait von Hubertus Heil
Antwort von Hubertus Heil
SPD
• 11.04.2024

Ein Einberufungsbescheid zum Kriegsdienst in der Ukraine hat auf einen Bürgergeldanspruch keinen Einfluss, solange die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Portrait von Carsten Linnemann
Antwort von Carsten Linnemann
CDU
• 09.02.2024

Direkte Kommunikation bevorzugt

Portrait von Paul Ziemiak
Antwort von Paul Ziemiak
CDU
• 27.03.2024

Als Bezieher von Grundsicherung nach SGB XII würde Sie dies nicht betreffen.

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