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Sehr geehrter Herr Bahler,
ich möchte mich der Antwort des Kollegen Andreas Schmidt anschließen, dem Sie bereits die gleiche Frage gestellt haben und ihn folgendermaßen zitieren:

(...) Ab 2009 sind die Veräußerungsgewinne eines Fonds nur noch steuerfrei, wenn der Fonds die veräußerten Anlagen vor 2009 angeschafft hat. Anders ist das bei den thesaurierenden Fonds. Bei diesen werden die Erträge nicht an den Anleger ausgeschüttet, sondern wieder mit angelegt und dadurch kapitalisiert, wodurch ein Zinseszinseffekt entsteht. (...)

(...) die von Ihnen angedeutete Gefahr der Rechtswidrigkeit der Abgeltungssteuer sehe ich nicht. Vielmehr wird die Besteuerung von Kapitalerträgen und privaten Veräußerungsgewinnen mit der Einführung der Abgeltungsteuer transparenter und einfacher werden, denn die Abgeltungsteuer entlastet Bürger und Verwaltung von unnötiger Bürokratie. (...)

(...) Dieses so genannte Fondsprivileg ist lang angewandte Praxis, international üblich und bedeutete eine immense Verwaltungserleichterung. (...)

(...) Solche und andere Probleme haben die Koalitionspartner daher veranlasst, im Koalitionsvertrag eine Neuordnung der Besteuerung von Kapitalerträgen und privaten Veräußerungsgewinnen zu vereinbaren und dies nun im Rahmen der inzwischen beschlossenen Unternehmenssteuerreform umzusetzen. Nach dem Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 ist daher die Einführung einer Abgeltungssteuer zum 1. (...)