Antwort 20.11.2024 von Sarah Ryglewski SPD
Die rechtlichen Hürden sind allerdings sehr hoch. Ich halte es deshalb für wichtig, ein Verbotsverfahren erst einzuleiten, wenn genügend gerichtsfeste Beweise vorliegen.
Die rechtlichen Hürden sind allerdings sehr hoch. Ich halte es deshalb für wichtig, ein Verbotsverfahren erst einzuleiten, wenn genügend gerichtsfeste Beweise vorliegen.
Sehr geehrter Herr K.,
Ich halte es für klug, diese neue Einschätzung abzuwarten und das Verfahren daraufhin auf einer rechtssicheren Grundlage einzuleiten.
Ich halte es für richtig, dass ein solcher Verbotsantrag gestellt wird, sobald alle notwendigen Voraussetzungen dafür vorliegen.