
Die EU-Staaten haben sich am 3. März dieses Jahres auf eine unbürokratische Aufnahme von ukrainischen Schutzsuchenden geeinigt.
Die EU-Staaten haben sich am 3. März dieses Jahres auf eine unbürokratische Aufnahme von ukrainischen Schutzsuchenden geeinigt.
Seit dem ersten Juni 2022 erhalten ukrainische Geflüchtete Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII und sind nicht mehr auf die geringeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) angewiesen.
Es ist ein Teil Deutschlands humanitärer Verantwortung, Menschen auf der Suche nach Sicherheit vor Krieg und Vertreibung Schutz zu bieten.
Die Schließung von Grenzen innerhalb Europas halte ich für falsch. Es braucht unter anderem europäisch kontrollierte EU-Außengrenzen und eine EU-Asylbehörde.
Diese Initiativen kann man nur unterstützen, sie ähneln in großen Teilen unseren Vorschlägen auch für die Bundesrepublik.