Frage von Guido S. • 30.04.2024

Antwort von Daniela Kluckert FDP • 15.05.2024
Das Vorhaben wurde mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz bereits beschlossen und umgesetzt. Sie finden die Regelung in § 30 Satz 2 und 3 AufenthG.
Das Vorhaben wurde mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz bereits beschlossen und umgesetzt. Sie finden die Regelung in § 30 Satz 2 und 3 AufenthG.
Ihre Frage betrifft das Aufenthaltsrecht. Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für dieses Thema ist Stephan Thomae.
Wir haben uns insbesondere vorgenommen, beim Ehegattennachzug die erforderlichen Sprachnachweise zu vereinfachen bzw. den Sprachnachweis erst in Deutschland zu verlangen.
Daa die Höhe der aktuell gezahlten Entschädigungen und der Altersversorgung wegen der Kopplung an die Lohnentwicklung im Land variiert, entnehmen Sie bitte die aktuellen Beträge dem Abgeordnetengesetz in der aktuellen Fassung