Frage von Carolin W. • 14.05.2024

Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Für Busfahrerinnen und Busfahrer gelten hohe Anforderungen und die Verpflichtung zu entsprechenden Tests.
Um Leben zu retten ja. Ohne Datenschutz und Datensicherheit für Abhören, Anwender und Eigentümer von Fahrzeugen Nein. Der Zweck heiligt nicht die Mittel.
Die Angelegenheit liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesamts für Logistik und Mobilität, welches dem Bundesverkehrsministerium untergeordnet ist.