Antwort 11.09.2023 von Paul Ziemiak CDU
Die Sonderzahlungen im Rahmen der Inflationsausgleichsprämien werden jedoch genau wie die Tariferhöhungen auf die bundesweite Lohnentwicklung angerechnet.
Die Sonderzahlungen im Rahmen der Inflationsausgleichsprämien werden jedoch genau wie die Tariferhöhungen auf die bundesweite Lohnentwicklung angerechnet.
Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
Bitte erkundigen Sie sich bei dem oder der zuständigen SPD-Landtagsabgeordneten für Ihren Wohnort.
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